Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenstand

Gegenstand der Leistung des Vereins FUGO-TD e.V. ist die Vermarktung von Werbefläche auf der Videowand (ca. 7,5 m²) in der Bahnhofstrasse, 99897 Tambach-Dietharz. Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge werden von dem Verein im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Werbekunden (nachfolgend “Auftraggeber” genannt) durchgeführt.

2. Gewähleistung

2.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erteilte Werbung vor Zusendung zu prüfen. Erfolgt keine Reklamation bis zur Ausstrahlung, entfallen die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers.

2.2. Bei fehlerhafter Schaltung der Werbung ist das Verein FUGO-TD e.V. nach seiner Wahl berechtigt, entweder eine Ersatzschaltung in dem Maße, in dem der Zweck der Schaltung beeinträchtigt wurde, oder eine Nachbesserung vorzunehmen. Erst wenn eine solche Ersatzschaltung oder Nachbesserung unmöglich, mindestens zweimal fehlgeschlagen ist, unzumutbar verzögert oder dem Verein trotz angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber verweigert wurde, steht dem Aufraggeber wahlweise das Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu.

2.3. Technische Störungen sind vom Verein innerhalb von 5 Werktagen zu beheben. Darüber hinaus können keine Ansprüche geltend gemacht werden.

2.4. Sollten Fehler bei der Ausführung eines Auftrags entstehen, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen Auftrags zu verweigern. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

3. Pflichten des Auftraggebers

3.1. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Werbeunterlagen und -texten erworben hat und frei darüber verfügen kann.

3.2. Der Auftraggeber stellt dem Verein von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung Urheber-, Wettbewerbs-, Presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen bei dem Verein entstehen können.

3.3. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und technisch einwandfreie Anlieferung der Werbemittel verantwortlich. Dies beinhaltet auch den technischen Aufbau der Werbemittel gemäß den in der Auftragsbestätigung angegebenen jeweiligen Spezifikationen. Der Auftraggeber trägt das Risiko für die Übermittlung des Werbemittels, soweit nicht aus dem Risikobereich des Vereins Probleme bei der Übermittlung auftreten.

3.4. Können Werbeaufträge aus Gründen, die im Risikobereich des Auftraggebers liegen, nicht oder fehlerhaft durchgeführt werden, wird die vereinbarte Werbung dem Auftraggeber trotzdem in Rechnung gestellt. Trifft dem Verein keinerlei Verschulden an der fehlerhaften oder Nichtausführung, so hat der Auftraggeber keine Ansprüche gegen den Verein.

3.5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung dem Verein Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Das Verein kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit an einen Dritten abtreten oder übertragen. Der Auftraggeber erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung. Solange der Auftraggeber von der Übertragung nicht verständigt wurde, ist er berechtigt mit schuldbefreiender Wirkung an den Verein zu zahlen.

4. Rücktrittsrecht

4.1. Der Verein behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Werbeschaltung aus Gründen abzulehnen, die für den Verein eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Werbeschaltung Urheber-, Wettbewerbs-, Presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt.

4.2. Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Kann vom Auftraggeber kein neues, den Anforderungen des Vereins entsprechendes Werbematerial zur Verfügung gestellt werden, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Trifft den Verein an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschulden, so sind die vereinbarten Zahlungen zu leisten.

5. Stornierung

Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich nach Vertragsabschluss nicht möglich.

6. Preise

6.1. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Vereins, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

6.2. Preise für Spoterstellung des Vereins sind grundsätzlich nicht im Preis für die Schaltungen enthalten.

7. Geltungsbereich

7.1. Für alle mit dem Verein abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Der Verein erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Verein ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

7.2. Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.

8. Vertragsabschluss

8.1. Ein Vertrag zwischen dem Verein und dem Auftraggeber kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail seitens des Vereins oder durch Erfüllung des Auftrags seitens des Vereins zustande. Der Verein hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

8.2. Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von dem Verein schriftlich bestätigt sind.

8.3. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Vereins.

8.4. Die Schaltungen der Werbung wie Einschaltzeit, Platzierung und Reihenfolge werden vom Verein bestimmt.

8.5. Der Auftraggeber stimmt einer kostenlosen Anzeige seiner Spots auf der Website von FUGO-TD e.V. als Referenz zu. Der Auftraggeber kann dieser Anzeige widersprechen.

9. Haftung

9.1. Das Verein haftet nicht dafür, dass durch die Schaltung der Werbung, bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.

9.2. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet der Verein nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Vereins.

9.3. In allen anderen Fällen haftet das Verein nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.

10. Haftungsausschluss

Der Verein haftet nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der in ihrem Webangebot eingestellten Informationen.

11. Copyright

Das Homepage-Layout, die verwendeten Grafiken und Bilder, die Sammlung von Beiträgen sowie einzelne Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Autors nicht gestattet. Alle Rechte behält sich der Verein vor.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Vereins. Das Verein ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderem für diesen zuständige Gericht gelten zu machen.

12.2. Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.

13. Sonstiges

13.1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

13.2. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.

14. Zahlungen

14.1. Rechnungen sind sofort, spätestens jedoch ab erstem Tag der Schaltung der Werbung und innerhalb 14 Tagen, nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein von dem Verein angegebenes Konto zu leisten. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren wird innerhalb 14 Tagen nach Erstausstrahlung die Zahlung angewiesen. Folgebeiträge monatlich eingezogen.

14.2. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann das Verein die weitere Ausführung eines Schaltauftrags bis zur Bezahlung zurückstellen oder für weitere Werbeschaltungen unbeschadet, entgegenstehender früherer Vereinbarung, eine Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen.

14.3. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit der Verein nicht einen höheren Schaden nachweist.

14.4. Das Verein ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.